Anwalt

  • GABRIELE K. MÜLLER


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  • RECHTSANWÄLTIN

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  • FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT

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  • ZERTIFIZIERTER TESTAMENTSVOLLSTRECKER


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Vertrauen ist die Basis unseres Handelns

Die Kanzlei lebt von ihren Mitarbeitern, die sie verkörpern. Ein kompetentes und hoch motiviertes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir verstehen uns in erster Linie als Ansprechpartner für Ihre juristischen Probleme in allen zivilen Rechtsgebieten.
Dabei legen wir auch in Zeiten, in denen das Angebot an Rechtsberatung enorm zugenommen hat, Wert auf Beratungsqualität, Vermittlung von Rechtssicherheit, standesrechtliche Korrektheit und zügige Bearbeitung.

Durch den Erwerb des Fachanwalts und der Zertifizierung als Testamentsvollstrecker kommen wir gezielt dem Wunsch unserer Mandanten nach kompetenter fachlicher Beratung und Qualifizierung nach.

 Rechtsanwältin

 Gabriele K. Müller

RAin Müller

Die Kanzleigründerin ist seit 1994 als Anwältin tätig. Sie war 1995/1996 in eine Nürnberger Steuerkanzlei eingebunden und absolvierte in dieser Zeit begleitend das Noris Steuer Kolleg, bevor sie sich 1997 mit der Gründung der Kanzlei am heutigen Sitz des Unternehmens selbstständig machte.

Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen wurde Frau Rechtsanwältin Müller durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.

Zwei erfolgreich abgeschlossene Testamentsvollstreckerlehrgänge berechtigen sie, die Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" zu führen.

Die Schwerpunkte ihrer juristischen Tätigkeit liegen in den Bereichen des Erbrechts, des Immobilien- und des Gesellschaftsrechts.

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