Erbrecht
Testamentsvollstreckung
Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Unternehmensrecht
Maklerrecht
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Deshalb sind wir in der Lage, Sie bei der Erstellung eines Erbvertrages oder Testaments oder bei der Abwehr und Geltendmachung Ihres Erb- und Pflichtteilsanspruchs fundiert zu vertreten und kümmern uns bei Nachlassabwicklungen auch um einen Unternehmens- oder Immobilienverkauf, sowie die Entwicklung von Lösungen für die Unternehmensnachfolge.
Im Bereich Unternehmensrecht zählen renommierte Unternehmen ebenso zu unseren Mandanten wie im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Aber Sie müssen kein Unternehmer sein. Für jeden Privatmann werden wir mit gleicher Sorgfalt und mit großem Engagement tätig.
Rufen Sie uns an, wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig.